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  • 29.07.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Auch die Werkstatt darf sich auf das Gutachten verlassen

    Nicht nur der Geschädigte, sondern auch die Werkstatt darf sich auf das Schadengutachten verlassen. Sie darf den Auftrag, gemäß Gutachten zu reparieren, durchführen, entschied das AG München.