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  • 14.04.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    Auch bei Abtretung kein Anspruch auf Lackiererrechnung

    | Durch die Abtretung wird ein Anspruch inhaltlich nicht verändert. Deshalb muss die Rechnung des Lackierers an die Werkstatt auch dann nicht offengelegt werden, wenn die Werkstatt die restlichen Reparaturkosten aus abgetretenem Recht des Geschädigten einklagt. Das entschied die Berufungskammer des LG Bremen, nachdem das Amtsgericht das zuvor noch anders gesehen hatte. |