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  • 21.10.2026 · Nachricht · Reparaturkosten

    AG Meißen: Nach Rückabtretung werden die Grundsätze des Werkstattrisikos wieder angewendet

    In der häufigen Streitfrage um das Schicksal des Werkstattrisikos oder des Sachverständigenrisikos nach Abtretung und Rückabtretung hat sich das AG Meißen auf die Seite der Gerichte gestellt, die dem wieder aktivlegitimierten Geschädigten auch die Anwendung des Werkstattrisikos zugestehen (AG Meißen, Urteil vom 17.08.2026, Az. 112 C 576/25, Abruf-Nr. 256284 , eingesandt von Rechtsanwalt Christian Pahlke, Fertig & Frenzel, Dresden).