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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    AG Lübeck, AG Berlin-Mitte und LG Meiningen verwerfen Prüfbericht

    | Das AG Lübeck, das AG Berlin-Mitte und das LG Meiningen reihen sich bei den Gerichten ein, die den vom Versicherer vor Erteilung des Reparaturauftrags an den Geschädigten übersandten Prüfbericht als irrelevant einstufen. |

     

    Gerichte kritisieren Inhalt und Zustandekommen des Prüfberichts

    Das AG Lübeck sagt: Die Bewertung der Richtigkeit eines solchen Prüfberichts ist für einen Laien regelmäßig weder erkennbar noch nachvollziehbar. Die Zusendung eines technisch erstellten Prüfberichts vermag die fachliche Expertise des von dem Geschädigten beauftragten Sachverständigen in der Regel nicht zu erschüttern. Der Geschädigte darf sich vielmehr darauf verlassen, dass der fachlich versierte Sachverständige, in dessen Hände er das Fahrzeug zur Begutachtung gegeben hat, die Reparaturkosten ordnungsgemäß begutachtet und die Reparatur nach den Vorgaben dieses Gutachtens beauftragt werden darf (AG Lübeck, Urteil vom 07.02.2022, Az. 26 C 1562/21, Abruf-Nr. 227485, eingesandt von Rechtsanwalt Nils Jönsson, Lübeck).

     

    Beim AG Berlin-Mitte begründet das wie folgt: Dem Geschädigten und dem Gericht werde allein ein aus sich heraus nicht verständliches Zahlenwerk mit einem ebensolchen Abschlusssaldo vorgelegt. „Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Fachkenntnis des ausstellenden Sachverständigen auf Kraftfahrzeuge bezieht. Jedenfalls fand eine persönliche Inaugenscheinnahme des am Pkw des Klägers eingetretenen Schadens nicht statt und entfiel daher als notwendige Grundlage für sachverständige Feststellungen.“ Der Geschädigte müsste seine Restitutionsentscheidung auf unsicherer Grundlage treffen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.01.2022, Az. 101 C 41/20 V, Abruf-Nr. 227486, eingesandt von Rechtsanwalt Horst Matthias Benneter, Berlin).