13.04.2022 · Nachricht · Reparaturkosten
130-Prozent-Reparatur und Wertminderung
Derzeit wird nach Unfallschäden fast alles repariert, was noch repariert werden kann. Sogar junge Fahrzeuge werden im Rahmen der 130-Prozent-Rechtsprechung instandgesetzt. Denn die Alternative der Ersatzbeschaffung ist wegen der aktuellen Verhältnisse am Markt der jungen Gebrauchten und auch der Neuen oftmals nicht, jedenfalls aber nicht vorhersehbar zuverlässig gegeben.
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