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  • · Fachbeitrag · Reparaturauftrag

    Teile bestellt und schon lackiert - aber Kunde kommt nicht zur Reparatur

    | Das ist der Fluch der guten Tat: Eine Werkstatt will - wie die Versicherer es gerne verlangen - den Ausfallschaden möglichst gering halten und bereitet deshalb die Reparatur vor, wodurch schon Kosten entstehen. Dann will der Kunde nichts mehr von einer Reparatur wissen, obwohl er bereits eine Abtretungserklärung unterschrieben und einen Reparaturtermin mit der Werkstatt vereinbart hat. |

     

    Frage: Der Kunde wollte bei uns einen Unfallschaden reparieren lassen. Er hat die Abtretungserklärung unterschrieben und einen Termin vereinbart. Wir haben den Stoßfänger bestellt und lackiert, um den Werkstattaufenthalt zur Reparatur des Fahrzeuges in Grenzen zu halten. Den Reparaturauftrag wollte der Kunde zum vereinbarten Termin unterschreiben. Wie wir jetzt erfahren haben, hat der Kunde bereits mit der Versicherung per Kostenvoranschlag abgerechnet. Nun stellt er sich tot und reagiert auf nichts mehr. Können wir rechtliche Schritte, aufgrund der unterschriebenen Abtretungserklärung einleiten oder müsste der Auftrag auch unterschrieben sein?

     

    Unsere Antwort: Sie haben Anspruch darauf, dass Ihr Kunde die bestellten und lackierten Teile abholt und bezahlt. Denn Sie haben mit ihm einen wirksamen Werkvertrag geschlossen. Ein solcher kann ohne Weiteres auch mündlich abgeschlossen werden. Das ist in Ihrem Fall offensichtlich geschehen. Es war ja sogar schon ein Termin vereinbart.