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  • 06.08.2025 · Nachricht · Reparaturablaufplan

    Die Kosten für einen Reparaturablaufplan unterfallen dem Werkstattrisiko und sind zu erstatten

    | Die der Geschädigten durch die Reparaturwerkstatt berechneten Kosten für die Erstellung des Reparaturablaufplans (hier 40 Euro) sind zu erstatten. Einen entsprechenden Auftrag zur Erstellung dieses Ablaufplans hat die Geschädigte durch ihren Anwalt erteilt. Zwar mag es Werkstätten geben, die sich den Aufwand für das Ausfüllen eines Reparaturablaufplans nicht vergüten lassen. Auch insoweit greifen jedoch die Grundsätze des vom Schädiger zu tragenden Werkstattrisikos, entschied das AG Stade. |