· Fachbeitrag · Reparatuosten
Versicherer verlangt Offenlegung der Fremd-rechnung für Abschleppkosten – was gilt?
Der Abschleppvorgang wurde von einem Abschleppunternehmer erbracht. An den Kunden wird er allerdings von der Werkstatt berechnet. Daraus ergibt sich zur Thematik der vom Versicherer verlangten Offenlegung der Fremdrechnung eine Leserfrage.
Frage: Der Versicherer möchte, dass ich die Fremdabschlepprechnung vorlege, die in der Reparaturrechnung als Fremdleistung enthalten ist. Ich muss doch die Rechnung entsprechend der Rechtsprechung zu den Lackierkosten nicht vorlegen oder?
Antwort: „Es kommt darauf an“, ist eine beliebte Antwort von Juristen. Und hier ist sie goldrichtig. Es gibt nämlich zwei Varianten:
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