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  • 24.02.2015 · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Zusätzlicher Schaden durch Erste-Hilfe-Maßnahme

    | Lässt sich wegen eines Auffahrunfalls die Heckklappe eines Kombis nicht öffnen und muss der Verbandskasten zur Versorgung des Schädigers über die mit Glassplittern übersäte Rückbank aus dem Kofferraum geholt werden, ist eine dabei entstandene Schnittverletzung im Leder der Rückbank eine Unfallfolge, für die der Haftpflichtversicherer des Schädigers aufkommen muss. Im schadenrechtlichen Sinne erforderlich war es hinsichtlich der Reparaturkosten auch – so das AG München –, die Rückbank auszubauen, um die Glassplitter vollständig aus dem Fahrzeug zu entfernen. |