30.07.2015 · Fachbeitrag · Reinigungskosten
Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig
| Wenn unfallbedingte Verschmutzungen zu beseitigen sind, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten dafür erstatten, entschied das LG Lüneburg. |
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