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  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig

    | Wenn unfallbedingte Verschmutzungen zu beseitigen sind, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten dafür erstatten, entschied das LG Lüneburg. |