23.03.2026 · Nachricht · Regress
Weiteres Urteil zur Unwirksamkeit der alten HUK-Vorteilsausgleichsabtretung
| Auch eine Abteilung des AG Köln hat entschieden, dass die alte Vorteilsausgleichsabtretung der HUK unwirksam ist. Denn die von der HUK vorformulierte Abtretungserklärung der Geschädigten sei hinsichtlich der abzutretenden Forderung in sich widersprüchlich und unbestimmt, mithin unwirksam. Aus der Abtretungserklärung werde nicht hinreichend deutlich, welche etwaigen Ansprüche der Geschädigten gegenüber dem Sachverständigen von der Abtretung umfasst sein sollen. |
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