15.05.2025 · Nachricht · Regress
Versicherer nimmt Werkstatt wegen Probefahrtkosten in Regress – und scheitert vor dem AG Stade
| Bei Probefahrtkosten handelt es sich nicht um sog. Gemeinkosten, die dem jeweiligen Kunden nicht in Rechnung gestellt werden dürften. Auch handelt es sich bei der Probefahrt nicht lediglich um eine Maßnahme, die ausschließlich dem Schutz der Werkstatt vor möglichen Gewährleistungsansprüchen aus dem Reparaturvertrag entspringt. Die Probefahrt dient vielmehr der abschließenden Beurteilung des Fahrzeugs nach Beendigung der Reparaturmaßnahmen und gehört als solche genauso zu der Reparatur wie alle vorherigen Arbeitsschritte. Dies hat das AG Stade klargestellt. |
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