· Fachbeitrag · Regress
Seitenscheibe beim Ausbauen gerissen ‒ was tun im Regress?
| Die Seitenscheiben, die „nur in der Rechnung“ aus- und wieder eingebaut wurden, tatsächlich aber nur zum drumherum lackieren abgeklebt waren, haben wir im Zuge der Regressthematik oft genug thematisiert. Nun kommt ein Leser mit dem „ausgebaut und dabei gerissen“-Fall. |
Frage: Wir halten uns seit einiger Zeit präzise an die Vorgaben aus den Gutachten. Im Zuge der Instandsetzung von Seitenteilen bauen wir die Scheibe aus. Das gelingt aber nicht immer schadenfrei. Eine durchaus nennenswerte Zahl von Scheiben reißt auch bei größter Vorsicht. Bisher haben viele Versicherer die Erstattung der Kosten für die neue Scheibe verweigert mit der Begründung, wir hätten die beschädigt, also könnten wir dafür nichts verlangen. Ist das so richtig?
Antwort: Nein, das ist falsch. Die Position „Seitenscheibe“ unterfällt dem Werkstattrisiko. Und im Regress hat die Werkstatt nichts zu befürchten.
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