17.11.2025 · Nachricht · Regress
Regress und die unwirksame formularmäßige Vorteilsausgleichsabtretung der HUK
| Wie schon zuvor das AG Kulmbach hat nun auch das AG Bielefeld entschieden: Die von der HUK vorformulierte Abtretung mit der Formulierung „ … etwaige (das Werkstattrisiko betreffende) Ersatzansprüche gegenüber dem Reparaturbetrieb hinsichtlich einer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erforderlichen Überhöhung der Reparaturrechnung“ ist unwirksam (AG Bielefeld, Urteil vom 03.11.2025, Az. 400 C 185/25, Abruf-Nr. 251058 , eingesandt von Rechtsanwalt Frank Rupprecht, Bielefeld). |
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