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  • · Fachbeitrag · Regress

    Regress gegen die Werkstatt: LG Essen bejaht Vergütungsvereinbarung durch Preisaushang

    | Weil es in aller Regel Beträge unterhalb der Schwelle zur Berufungsfähigkeit eines Urteils sind, die Versicherer in Regressprozessen von den Werkstätten zurückfordern, haben Berufungsurteile hier Seltenheitswert. Weil jedoch das AG Hattingen die Berufung gegen sein Urteil zugelassen hatte, konnte nun das LG Essen entscheiden ‒ und hat dies werkstattfreundlich getan. Es hat eine Vergütungsvereinbarung durch Preisaushänge im Ladenlokal bejaht. |

     

    Darum ging es im Regress des Versicherers gegen die Werkstatt

    Es ging um die Auslegung des Auftrags, den der Geschädigte als Auftraggeber der Reparatur an die Werkstatt erteilt hatte. Denn die Grundlage eines solchen Regresses ist ja die Überlegung, dass der Geschädigte als Auftraggeber gezahltes Geld von der Werkstatt zurückverlangen könnte. Nur wenn er einen solchen Rückforderungsanspruch hätte, könnte ein solcher per Abtretung auf den Versicherer übergehen.

     

    Also muss im Regress des Versicherers gegen die Werkstatt geklärt werden, ob der Geschädigte, der die Werkstatt mit vom Versicherer zur Verfügung gestelltem Geld bezahlt hat, einen Teil zurückfordern könnte, weil bestimmte Rechnungspositionen nicht berechtigt waren.