27.02.2026 · Nachricht · Regress
LG Hannover: Auch wenn das Gutachten noch nicht vorliegt, kann es Auftragsgrundlage sein
| Der Klassiker: Der Geschädigte veranlasst, dass ein Schadengutachten eingeholt wird und erteilt im selben Atemzug der Werkstatt den Auftrag, den Vorgaben des Gutachters folgend zu reparieren. Der Versicherer stützt seine Regressforderung gegen die Werkstatt u. a. darauf, dass die Werkstatt sich nicht darauf berufen könne, zur Reparatur auf der Grundlage des Gutachtens beauftragt gewesen zu sein, weil es das Gutachten zu dem Zeitpunkt noch nicht gab. Die Berufungskammer des LG Hannover macht hier kurzen Prozess. |
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