· Fachbeitrag · Regress
Legal Tech-Unternehmen meldet sich als „Schlich- ter“ für Versicherer bei der Werkstatt ‒ was tun?
| Regress ohne Risiko, das scheint das Motto eines (kleinen) Versicherers zu sein, der jetzt einen „Schlichter“ ins Rennen um Rückforderungen schickt. Der wiederum ist eine der vielen Firmen aus dem „Legal Tech“-Segment, also dem Segment der automatisierten Rechtsanwendungen. Was tun bei einem Schreiben des „Schlichters“? Wie reagieren? |
Neu: Legal Tech-Unternehmen als „Schlichter“
Die Firma, um die es geht, heißt Suitcase GmbH, ein Blick auf deren Homepage erläutert das Geschäftsmodell und zeigt deren Mentoren auf. In einem Schreiben, das UE vorliegt, schreibt Suitcase:
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Sehr geehrter Herr ...,
auf Antrag der xy Versicherungs AG wurde eine Schlichtung eingeleitet. Als unabhängige Gütestelle sind wir gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und vermitteln eine Einigung im Interesse beider Seiten. Bitte lesen Sie dieses Schreiben gründlich, um die Einzelheiten zu erfahren. |
Der Fall betrifft Reparaturleistungen Ihrer Werkstatt mit Rechnungs-Nr. .... Es handelt sich um einen Unfallschaden, deren Kosten die xy getragen hat. Sie stuft einzelne Arbeiten i. H. v. 130,82€ als wirtschaftlich nicht erforderlich ein und fordert dafür eine Rückerstattung. Sie bietet Ihnen diese Schlichtung ‒ laut eigener Aussage ‒ als letzten, gütlichen Versuch an und wird andernfalls Klage erheben. Unser Ziel ist es, eine Einigung zu vermitteln. Dazu sagen uns beide Seiten vertraulich, für welchen Geldbetrag sie den Konflikt beilegen. Wenn die Vorschläge übereinstimmen, entsteht rechtssicher ein Vertrag. Die xy hat ihren Einigungsvorschlag bereits hinterlegt.
Wir bitten Sie, den Fall bis spätestens xx.xx.2025 über unser Internetportal zu prüfen. Sie brauchen dafür 3‒5 Minuten. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Sie können von der Schlichtung nur profitieren:
Um mehr zu erfahren, folgen Sie dem QR-Code (vgl. unten rechts). Alternativ können Sie den Fall im Browser unter www.suitcase.legal/casehub mit der Aktivierungs-lD „123“ einsehen.
Wir verstehen, dass dieses Schreiben für Sie viele Fragen aufwirft. Gern stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch und per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung. |
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