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  • · Nachricht · Regress

    Gescheiterter Verbringungskostenregress: Vereinbart geht vor üblich

    | Mit dem Vortrag des auf Rückzahlung klagenden Versicherers, die Verbringungskosten seien zu teuer, war das AG Freiberg schnell fertig: Der Versicherer kann nur solche Einwendungen gegen die Rechnung der Werkstatt erheben, die auch der Auftraggeberin zustanden. Die aber hat mit der Werkstatt die Höhe der Verbringungskosten vereinbart. Dann kommt es auf die Üblichkeit nicht an und auch nicht darauf, ob die Werkstatt selbst transportiert hat (AG Freiberg, Urteil vom 01.07.2025, Az. 4 C 56/25, Abruf-Nr. 248989 , eingesandt von Rechtsanwalt Jörg Kummerlöw, Dresden). |

     

    Wichtig | Vor dem Hintergrund der Regresse zeigt sich immer deutlicher: Wer die kleinen Positionen mit den Kunden vereinbart, ist auf der sicheren Seite. Der beste Weg dazu ist es, den Reparaturauftrag wie folgt zu fassen:

     

    • Unfallschaden nach den Vorgaben im Gutachten reparieren

    Preisbestandteile:

    Stundenverrechnungssatz Karosserie inkl. MwSt.

    xxx,xx Euro

    Stundenverrechnungssatz Lackierung inkl. MwSt.

    xxx,xx Euro

    Lackmaterialzuschlag

    xx Prozent

    Ersatzteilaufschlag

    xx Prozent

    Verbringung zum Lackierer inkl. MwSt.

    xxx,xx Euro

    Probefahrt nach Zeitaufwand nach jeweiligem Stundenverrechnungssatz

    Reinigungskosten nach Zeitaufwand mit jeweiligen Stundenverrechnungssatz

    Standkosten im Freien täglich inkl. MwSt.

    xxx,xx Euro

    Standkosten in der Halle täglich inkl. MwSt.

    xxx,xx Euro