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  • 20.03.2026 · Nachricht · Regress

    Gescheiterter Verbringungskostenregress: Steht fest, dass verbracht wurde, kommt es auf die Einzelheiten nicht an

    | Ist nachgewiesen, dass eine Verbringung von der die Karosseriearbeiten vornehmenden Werkstatt zum Lackierbetrieb und zurück stattgefunden hat, schuldet der Geschädigte der Werkstatt die Verbringungskosten. Folglich kann der Versicherer sie nicht im Regress zurückfordern, entschied das AG Osterholz-Scharmbek. |