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  • · Fachbeitrag · Regress

    Gescheiterte Regresse des Versicherers gegen die Werkstatt

    | Der Münsteraner Versicherer versucht weiter unverdrossen, die anwaltlich auf der Grundlage des subjektbezogenen Schadenbegriffs durchgesetzte ungekürzte Erstattung der Reparaturkosten anteilig von der Werkstatt zurückzuverlangen. Das ist ‒ wie zwei Urteile belegen ‒ weitestgehend erfolglos. |

     

    AG Cham und der blitzsaubere Auftrag

    Wie saubere Vorbereitung durch die Werkstatt hilft, zeigt ein Urteil des AG Cham. Die Werkstatt vereinbart ihre Preisbestandteile nämlich direkt im Auftrag und nicht nur auf dem Umweg über den Aushang. Das sah so aus:

     

    Unfallschaden nach den Vorgaben im Gutachten reparieren

    Preisbestandteile:

    Stundenverrechnungssatz Karosserie inkl. MwSt.

    153,51 Euro

    Stundenverrechnungssatz Lackierung inkl. MwSt.

    165,41 Euro

    Lackmaterialzuschlag

    45 Prozent

    Ersatzteilaufschlag

    15 Prozent

    Verbringung zum Lackierer inkl. MwSt.

    416,50 Euro

    Verbringung zum Assistenten einstellen inkl. MwSt.

    297,50 Euro

    Probefahrt nach Zeitaufwand nach jeweiligem Stundenverrechnungssatz

    Reinigungskosten nach Zeitaufwand mit jeweiligen Stundenverrechnungssatz

    Standkosten im Freien täglich inkl. MwSt.

    17,85 Euro

    Standkosten in der Halle täglich inkl. MwSt.

    35,70 Euro