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  • 25.09.2026 · Nachricht · Regress

    Gerichtsgutachter braucht drei Stunden und 43 Minuten für etwas, was die Werkstatt nebenbei machen soll

    Sehr originell und für den auf Regress gegen die Werkstatt klagenden Versicherer extrem teuer verlief im Nachhinein betrachtet ein Rechtsstreit vor dem AG Elmshorn. Der Versicherer reklamierte eine Überhöhung der Reparaturkosten um 5,5 Prozent, was nach seiner Auffassung die Werkstatt zu einem Hinweis an den Geschädigten verpflichten sollte, das Gutachten sei überzogen und manches müsse man nicht so machen. Denn die Werkstatt sei verpflichtet, das Gutachten eingehend zu kontrollieren.