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  • 17.07.2026 · Nachricht · Regress

    AG Hildburghausen: Ein Prüfbericht ersetzt im Regress keinen Prozessvortrag

    In einem Regressprozess des Versicherers gegen die Werkstatt sagt das AG Hildburghausen: Dem Gericht sei aus anderen Verfahren bekannt, dass durch das Programm von „Claims Controlling“ stets die gleichen Positionen in den Rechnungen gekürzt werden. Dies spreche für eine nicht fallbezogene, sondern lediglich schematische Prüfung. Auch die Begründung der Abzüge erfolge nur allgemein und werde nicht durch einen konkreten Bezug zur vorgenommenen Reparatur untermauert. Die Einwendungen seien daher völlig unsubstantiiert.