23.07.2013 · Fachbeitrag · Neuwertentschädigung
Keine Neuwertentschädigung bei Schraubteilen
Sind für die Instandsetzung des beim Unfall beschädigten Fahrzeugs weder Richt- noch Schweißarbeiten erforderlich, kommt mangels Eingriffs in das Fahrzeuggefüge keine Neuwertentschädigung in Betracht. Diese Ansicht vertritt das LG Bochum und liegt damit auf einer Linie mit dem BGH.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig