· Fachbeitrag · Mietwagen/Ausfallschaden/Abschleppkosten
Unfall kurz vor der mit dem Auto geplanten Urlaubsreise oder während der Reise
Unfall kurz vor der Urlaubsreise oder mitten im Urlaub? Wenn das Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist, stellt sich schnell die Frage, wie es mit Mietwagen, Ausfallschaden und Abschleppkosten weitergeht. Die rechtlichen Besonderheiten zeigt dieser Beitrag anhand aktueller Rechtsprechung.
Unfall nach deutschem Recht
Eines vorweg: Voraussetzung für alle Ausführungen, die jetzt folgen, ist die Anwendung deutschen Rechts. Entweder hat sich der Unfall auf deutschem Boden ereignet, oder im Ausland sind zwei Deutsche zusammengestoßen, was ja an den Touristen-Hotspots immer wieder passiert.
Mietwagendauer
Ohne Weiteres darf der Geschädigte nun einen passenden Mietwagen nehmen, um damit die Reise anzutreten. Er darf die Reise damit auch dann zu Ende bringen, wenn sein Fahrzeug bereits vor dem Ende der Reise fertig ist. Grundsätzlich muss er nicht vom Urlaubsort zurückfahren, um die Autos umzutauschen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.09.2013, Az. 112 C 3079/13, Abruf-Nr. 133151; AG Rostock, Urteil vom 11.09.2015, Az. 44 C 65/15, Abruf-Nr. 146400; AG Bonn, Urteil vom 20.12.2011, Az. 106 C 322/10, Abruf-Nr. 120248).
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