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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Selbstfahrermietfahrzeug oder Selbstfahrervermietfahrzeug oder einfach nur „Mietwagenrisiko“

    | Diese Schnapsidee, auf dem Begriffspaar „Selbstfahrermietfahrzeug“ oder „Selbstfahrervermietfahrzeug“ herumzureiten (haben Sie den Unterschied in den Worten beim ersten Lesen entdeckt?), hatte ein Versicherer schon vor ein paar Jahren ‒ und jetzt ist sie wieder da. Und das, obwohl sie jetzt wegen des vom BGH hochgehaltenen subjektbezogenen Schadenbegriffs noch weniger Aussicht auf Erfolg hat als damals. Das führt zu einer Leserfrage: |

     

    Frage: Unsere Zulassungsstelle druckt immer und ausnahmslos bei den Mietwagen in die dafür vorgesehene Zeile der ZB I das Wort „Selbstfahrermietfahrzeug“. Nun schreibt ein Versicherer, ein Mietwagen sei nur ein Mietwagen, wenn dort „Selbstfahrervermietfahrzeug“ stünde. Bei einem Selbstfahrermietfahrzeug gehe er davon aus, dass das nur ein Werkstattersatzwagen sei. Daher erstatte er die Mietwagenkosten nur mit einem niedrigen Betrag. Ist die Wortwahl der Zulassungsstelle und damit dieser Eintrag in der ZB I tatsächlich von Bedeutung?

     

    Antwort: Nein. Das ist wieder einer der Vorgänge, die man kaum glauben kann. Denn das Argument des Versicherers entbehrt jeder Grundlage.