· Fachbeitrag · Leserforum
Kann der Versicherer die Vorlage des Achsmessprotokolls verlangen?
Die vom Schadengutachter zur korrekten Erstellung des Schadengutachtens veranlasste Achsvermessung wird die Werkstatt nicht kostenlos erbringen. Und der Versicherer wird die Kosten dafür nicht erstatten wollen. Diese typische Gemengelage führt zur Frage eines UE-Lesers.
Frage: In den Sachverständigenrechnungen sind immer wieder Fremdkosten für die Achsvermessung enthalten. Bisher habe ich auf Nachforderung des gegnerischen Versicherers regelmäßig diese Fremdrechnungen vom Sachverständigen erbeten und weitergeleitet. Dieses hin und her nervt allerdings. Nun habe ich stattdessen mit einer leichten Modifizierung des Textbausteins UE 602 „Offenlegung der Fremdrechnung“ der Anforderung der Fremdrechnung widersprochen. Mit Erfolg, aber nun fordert der Versicherer stattdessen die Vorlage des Achsvermessungsprotokolls. Ich könnte auch dieses beschaffen und weiterleiten. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der gegnerische Versicherer hierauf überhaupt einen Anspruch hat.“
Antwort: In diesen Fällen ist die Achsvermessung doch offenbar notwendig für die vollständige Erfassung des Schadens oder des Ausschlusses eines Schadenanteils. Nach Verständnis von UE gehört das Ergebnis dann auch in das Gutachten, ggf. durch ein Foto vom Messprotokoll.
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