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  • 13.04.2016 · Fachbeitrag · Kostenvoranschlag

    Zahlungsvereinbarung für Kostenvoranschlag zulässig

    Es ist zulässig, eine Zahlung für einen Kostenvoranschlag zu vereinbaren. Zehn Prozent des sich aus dem Kostenvoranschlag ergebenden Betrags gehen der Höhe nach in Ordnung, sagt das AG Königs Wusterhausen.