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  • 13.04.2016 · Fachbeitrag · Kostenvoranschlag

    Zahlungsvereinbarung für Kostenvoranschlag zulässig

    | Es ist zulässig, eine Zahlung für einen Kostenvoranschlag zu vereinbaren. Zehn Prozent des sich aus dem Kostenvoranschlag ergebenden Betrags gehen der Höhe nach in Ordnung, sagt das AG Königs Wusterhausen. |