Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kasko/Haftpflicht

    Wiederbeschaffungswert bei verunfallten Dieselfahrzeugen

    | Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu partiellen und temporären Fahrverboten mögen gebrauchte Diesel abermals im Wert sinken. Für den Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall könnte es wichtig werden, ob sich der Unfall vor oder nach Bekanntwerden des Urteils ereignet hat. |

     

    Für Schäden, die sich vor dem Bekanntwerden des Urteils ereignet haben, ist es wichtig zu wissen: Nach der Definition aus den Kaskobedingungen in der Klausel A.2.5.1.6 der AKB-Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV gilt: „Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.“

     

    PRAXISHINWEIS | Wer also seinen Unfallschaden vor Bekanntwerden des Urteils hatte, hat Anspruch auf den zu dem Zeitpunkt ggf. höheren Wiederbeschaffungswert, und nicht nur auf den Wert aus der Zeit danach. Für Haftpflichtschäden ist das genauso. Auch da ist der Zeitpunkt des Schadeneintritts maßgebend. Für die zu erwartenden Auseinandersetzungen hat UE den Textbaustein 450 „Diesel-WBW und maßgeblicher Zeitpunkt (H/K)“ mit zwei Varianten entwickelt.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 450: Diesel-WBW und maßgeblicher Zeitpunkt (H/K) → Abruf-Nr. 45211496
    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 3 | ID 45165398