12.08.2026 · Nachricht · Haftung
Unfall von fahrendem Fahrzeug mit geöffneter Tür eines parkenden Fahrzeugs nach niederländischem Recht
Passend zur zu Ende gehenden Urlaubsreisesaison hat das LG Duisburg einen in den Niederlanden geschehenen Unfall zwischen einem fahrenden und einem geparkten Fahrzeug entschieden. Die Besonderheit: In der geöffneten Tür stand eine Person, und während der Vorbeifahrt des Schädigers wurde die Tür offenbar noch etwas weiter geöffnet.
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