· Fachbeitrag · Haftung
Unfälle ohne Berührung: Wenn erst beim Ausweichen Kollision mit Hindernis entsteht
Das Schädigerfahrzeug hat das Geschädigtenfahrzeug gar nicht berührt. Das aber nur, weil der Geschädigte der Gefahr eines Zusammenstoßes ausgewichen ist. Beim Ausweichen kollidiert das Geschädigtenfahrzeug mit einem Hindernis. Das ist der Stoff für eine Leserfrage.
Frage: Der Gegenverkehr kam über die Mittellinie. Unser Kunde weicht nach rechts aus, um eine Kollision zu vermeiden. Das gelingt, aber dabei ruiniert er sich am Bordstein zwei Felgen. Der gegnerische Versicherer meint, so weit hätte gar nicht ausgewichen werden müssen. Und eine Inanspruchnahme der Kaskoversicherung ist unter Berücksichtigung von Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsrabattverlust nicht wirtschaftlich. Was nun?
Antwort: Eine Unfallhaftung auch ohne Berührung der Fahrzeuge ist möglich. Dies ist aber von Anfang an ein Fall für eine anwaltliche Unterstützung.
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