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  • 18.08.2026 · Nachricht · Haftung

    Schaden in der Waschanlage an einer Felge bei zugelassener Ausstattung mit Breitreifen – Waschanlagenbetreiber haftet

    Auch derjenige, der sein Fahrzeug mit Breitreifen und entsprechenden Felgen ausgestattet hat, darf darauf vertrauen, dass das Fahrzeug unbeschädigt wieder die Waschanlage verlässt. So entschied es auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung das AG Saarlouis in seinem Urteil, das alle Rechtsgrundlagen sauber und als Vorlage geeignet abarbeitet.