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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Gute Idee zur Aufklärung eines Parkplatzunfalls

    | Parkplatzunfälle sind oft im Hinblick auf deren Hergang völlig umstritten. Häufig sind da, glaubt man jedem der Beteiligten, zwei Fahrzeuge zusammengestoßen, die sich beide nicht bewegt haben. Eine gute Idee hatte nun ein Anwalt in einer solchen Sache: Das Zauberwort heißt Videobeweis mittels Bildern der Parkplatz-Überwachungskamera. |

     

    Hintergrund | Viele Parkplätze an Einkaufsmärkten sind videoüberwacht. Glücklicherweise war die konkrete Unfallszene auf einem solchen Video zu sehen. Das Gericht hat das Video in Augenschein genommen, und so bekam der Geschädigte, der den Vorfall wahrheitsgemäß wiedergegeben hatte, recht (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 12.09.2017, Az. 107 C 3375/16, Abruf-Nr. 196898, eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin).

     

    Wichtig | Alle unsere Hinweise zu Haftungsthemen dienen nur Ihrer Orientierung beim Annahmegespräch. Mischen Sie sich nie in Haftungsfragen ein. Das ist Anwaltssache.