20.02.2015 · Fachbeitrag · Haftung
Dashcam-Video als Beweismittel für provozierten Unfall
Nur, weil es im Moment in aller Munde ist, und nicht zu Ihrer beruflichen Verwendung: Das LG Stuttgart hat im Prozess um einen durch „Ausbremsen“ provozierten Unfall das Video als Beweismittel zugelassen, das der Betroffene mit einer beim Fahren mitlaufenden Dashcam gefertigt hat.
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