15.04.2025 · Nachricht · Gutachterkosten
LG Stuttgart: Eine Überschreitung des Ortsüblichen um 20 Prozent bei den Gutachterkosten ist nicht laienerkennbar
Liegen die Gutachterkosten etwa 20 Prozent über dem ortsüblichen Honorar, ist das für den Geschädigten nicht erkennbar, entschied das LG Stuttgart.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig