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  • 15.04.2025 · Nachricht · Gutachterkosten

    LG Stuttgart: Eine Überschreitung des Ortsüblichen um 20 Prozent bei den Gutachterkosten ist nicht laienerkennbar

    Liegen die Gutachterkosten etwa 20 Prozent über dem ortsüblichen Honorar, ist das für den Geschädigten nicht erkennbar, entschied das LG Stuttgart.