25.09.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
LG München I positioniert sich klar gegen Pflicht zum Zeitaufwandshonorar
In einer aktuellen Entscheidung, in der es auch um die Frage geht, ob ein Schadengutachter nur nach Zeitaufwand abrechnen dürfe, zitiert das AG München zustimmend die Auffassung einer Berufungskammer des LG München I aus einem Beschluss vom 15.01.2025, Az. 17 S 12752/24.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig