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  • 25.09.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    LG München I positioniert sich klar gegen Pflicht zum Zeitaufwandshonorar

    In einer aktuellen Entscheidung, in der es auch um die Frage geht, ob ein Schadengutachter nur nach Zeitaufwand abrechnen dürfe, zitiert das AG München zustimmend die Auffassung einer Berufungskammer des LG München I aus einem Beschluss vom 15.01.2025, Az. 17 S 12752/24.