· Nachricht · Gutachterkosten
Kosten für ThermoScan-Untersuchung unterfallen SV-Risiko
| Wenn der Versicherer im Wesentlichen einwendet, allein wegen des Alters des Fahrzeugs sei eine ThermoScan-Überprüfung im Hinblick auf Vorschäden nicht notwendig gewesen, ist genau das ein Umstand, den der Geschädigte selbst mangels Fachkenntnissen nicht überblicken kann. Daher unterfallen die dabei entstandenen und mit 69 Euro angemessenen Kosten für diese Untersuchung dem subjektbezogenen Schadenbegriff, entschied das AG Münster. |
Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Rückforderungsansprüchen des Geschädigten gegen den Schadengutachter an den Versicherer sind die Kosten vom Versicherer zu erstatten (AG Münster, Urteil vom 17.09.2025, Az. 4 C 1063/25, Abruf-Nr. 250761, eingesandt von Rechtsanwalt Markus Wiese, Hannover).
Wichtig | Diese Verfahren erwecken den Eindruck, als wehre sich der Versicherer nicht gegen die Erstattung der 69 Euro. Tatsächlich wehrt er sich offensichtlich dagegen, dass das ThermoScan-Verfahren in der Lage ist, den dem Versicherer stets günstigen dichten Nebel rund um das Vorschadenthema zu lichten. Denn das Verfahren ist geeignet, dem Geschädigten Informationen zu geben, die er sonst nicht hätte z. B. die, dass ein Vorschaden ordnungsgemäß repariert ist. Oder aber die, dass er sich bei der Schadenregulierung auf den Einwand eines ihm als Gebrauchtwagenkäufer unbekannten Vorschadens einstellen muss.
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