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  • · Gutachterkosten

    Ein Versicherer geht in die Offensive: Die Gutachtenhonorar-Regresswelle rollt an ‒ was tun?

    Bild: © Charlie's - stock.adobe.com

    | Ein Versicherer, der bisher nicht regressauffällig war, startet durch: Viele Schadengutachter haben in den letzten Tagen Post mit Regressforderungen von der AXA bekommen. UE erklärt, wie die Rückforderungsschreiben einzuordnen sind und wie die Schadengutachter darauf reagieren können. |

    Die Aktivlegitimation ist gegeben

    Wegen der BGH-Rechtsprechung zum Sachverständigenrisiko habe man dem Geschädigten die vollen, aber überhöhten Gutachterkosten erstatten müssen, so die AXA in den Schreiben. Den unberechtigten Teil davon verlange man nun im Wege des Regresses zurück. Auf den beigefügten Prüfbericht werde verwiesen. UE liegen so viele dieser Rückforderungsschreiben vor, dass schon ein gewisses Schema zu erkennen ist.

     

    Wichtig | Die vorgelegte Abtretung ist inhaltlich nicht zu beanstanden. Die Aktivlegitimation (Forderungsinhaberschaft) ist also gegeben.