· Fachbeitrag · Gutachterkosten
Der Begriff der „Verkehrs(un)sicherheit“ im Schadenersatzrecht: Amtlich oder landläufig?
| Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist Voraussetzung dafür, dass der Geschädigte auch über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber unter dem Wiederbeschaffungswert liegende Reparaturkosten fiktiv ersetzt verlangen kann ( BGH, Urteil vom 23.11.2010, Az. VI ZR 35/10, Abruf-Nr. 110337 ). Und ein vor dem Unfall verkehrssicheres Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette ist kein Grund für den Schädiger, die Erstattung der Mietwagenkosten zu verweigern ( BGH, Urteil vom 03.12.2024, Az. VI ZR 117/24, Abruf-Nr. 246194 ). Doch was ist „Verkehrssicherheit“ in diesem Sinne? |
Die Regelung bei der Hauptuntersuchung
Sitzen Schadengutachter und HU-Prüfer in einer Diskussionsrunde zu diesem Thema, prallen Welten aufeinander. Und der Schadengutachter, der auch die Qualifikation als Prüfer für die Hauptuntersuchung hat, spricht mit gespaltener Zunge.
Bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird in der Anlage VIII unterschieden zwischen leichten Mängeln, erheblichen Mängeln, gefährlichen Mängeln und Mängeln, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen.
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