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  • 28.09.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    AG Kiel: Schreiben „Bis 2.500 Euro Schaden benötigen wir kein Gutachten“ ist wirkungslos

    Das AG Kiel hat entschieden: Bei einem Schaden von ca. 1.800 Euro zzgl. einer Wertminderung von 300 Euro sind die Kosten für ein Schadengutachten als erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen. Daran ändert auch nichts, dass der Geschädigte ein Schreiben des Versicherers mit dem Inhalt bekommen hat, dass die Einschaltung eines Sachverständigen bei Reparaturkosten voraussichtlich unter 2.500 Euro netto nicht erforderlich sei.