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  • 23.06.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    AG Hannover positioniert sich klar gegen Pflicht zum Zeitaufwandshonorar bei Schadengutachten

    Im Streit um eine vom Versicherer behauptete Pflicht des Schadengutachters, nach Zeitaufwand abzurechnen, kommt ein klares „Nein“ vom AG Hannover. Denn auch eine Berechnung nach Stundenlohn werde nicht zu unstreitigen Ergebnissen führen, weil letztendlich der Beauftragte es ebenso in der Hand hätte, den jeweiligen Zeitaufwand selbst zu bemessen. Auch hier käme es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, sodass eine nachträgliche Überprüfung ebenso schwierig wäre.