24.09.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
AG Coburg sieht Bagatellgrenze wegen Preissteigerungen bei bis zu 1.500 Euro netto
Leicht nachvollziehbar bezieht sich das AG Coburg auf den in der Vergangenheit rasanten Anstieg des Verbraucherpreisindexes und ordnet die Bagatellgrenze bei 1.250 bis 1.500 Euro netto ein (AG Coburg, Urteil vom 26.08.2026, Az. 11 C 648/26, Abruf-Nr. 255889 ).
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