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  • 22.06.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    AG Bad Neustadt a. d. Saale mit Überlegungen zur Bagatellgrenze

    Dass der Geschädigte auch bei kleineren Schäden einen Schadengutachter in Anspruch nehmen darf und nicht auf die Einholung eines Kostenvoranschlags verwiesen werden kann, ist in der Rechtsprechung nahezu unumstritten. Jedoch darf der Geschädigte unterhalb der Bagatellgrenze kein umfassendes Schadengutachten in Auftrag geben, sondern nur ein in Preis und Umfang an den geringen Schaden angepasstes Produkt. Das AG Bad Neustadt a. d. Saale hat nun Überlegungen zur Bagatellgrenze angestellt.