22.06.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
AG Bad Neustadt a. d. Saale mit Überlegungen zur Bagatellgrenze
Dass der Geschädigte auch bei kleineren Schäden einen Schadengutachter in Anspruch nehmen darf und nicht auf die Einholung eines Kostenvoranschlags verwiesen werden kann, ist in der Rechtsprechung nahezu unumstritten. Jedoch darf der Geschädigte unterhalb der Bagatellgrenze kein umfassendes Schadengutachten in Auftrag geben, sondern nur ein in Preis und Umfang an den geringen Schaden angepasstes Produkt. Das AG Bad Neustadt a. d. Saale hat nun Überlegungen zur Bagatellgrenze angestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig