29.11.2017 · Fachbeitrag · Gutachten/Sachverständigenhonorar
Erfolgreicher Regress gegen Schadengutachter
| Wenn der Schadengutachter in vorwerfbarer Weise eine Schadenposition übersieht, sodass der prognostizierte Schaden unter der 130-Prozent-Grenze, der tatsächliche Schaden aber darüber liegt, haftet der Gutachter dem Versicherer für die erhöhten Regulierungsaufwendungen. So entschied das LG München I. |