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  • 13.12.2021 · Nachricht · Gutachtenkosten

    Unterschiedliche Ergebnisse machen GA nicht unbrauchbar

    | Dass ein Versicherer den vom Schadengutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert (WBW) für zu hoch hält und auch ein Gerichtsgutachter zu einem niedrigeren WBW kommt, bedeutet nicht, dass das ursprüngliche Gutachten (GA) unbrauchbar ist. Die These des Versicherers, er müsse wegen Unbrauchbarkeit des Gutachtens die Kosten nicht erstatten, ist nicht tragfähig. Zu diesem Schluss gelangt das LG München I. |