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  • 29.09.2021 · Nachricht · Gutachtenkosten

    Gutachten zur Abgrenzung eines nicht reparierten Altschadens

    Liegt der Schaden am Kraftfahrzeug zwar im Bagatellbereich, sind aber Abgrenzungen zu einem nicht reparierten Altschaden am Fahrzeug nötig, ist ein Schadengutachten erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB, entschied das AG Berlin-Mitte.