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  • · Fachbeitrag · Gutachten

    Versicherer schüchtert Geschädigte bei Schadengutachten ein

    | Dass Versicherer Schadengutachten von unabhängigen Sachverständigen nicht mögen, liegt auf der Hand. Der Geschädigte darf sich nämlich auf die Einschätzung des Gutachters verlassen. Außerdem kann der Versicherer den Geschädigten bei Kostenvoranschlägen als Abrechnungsgrundlage leicht um die Wertminderung prellen. Letztlich kostet das Gutachten Geld. Deshalb versuchen Versicherer Geschädigte mit Hinweis auf das „Kostenrisiko“ davon abzuhalten, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Beleg dafür ist nicht zuletzt die folgende Leserfrage. |

     

    Frage: Ein Versicherer schreibt mit Datum 6.8.2015, also ganz aktuell, an unseren Kunden, dem wir die Einholung eines Schadengutachtens empfohlen haben, Folgendes: „Ein Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sachverständigenkosten nicht uneingeschränkt erstattungsfähig sind, sondern nur, soweit sie zur Behebung des Schadens zweckmäßig und erforderlich sind. Wenn Sie kein unnötiges Kostenrisiko eingehen möchten, setzen Sie sich vor einer Sachverständigenbeauftragung mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.“ Unser Kunde ist nun eingeschüchtert. Was sollen wir ihm sagen?

     

    Antwort: Das Schreiben ist offensichtlich zentral vorbereitet und nicht die Idee eines einzelnen Sachbearbeiters. Den Inhalt kann man doch übersetzen als: „Am besten ist, Sie verzichten auf ein Gutachten und begeben sich schutzlos in unsere fleißig sparenden Hände. Wenn Sie aber wirklich einen Schadengutachter wollen, lassen Sie wenigstens uns auswählen, wen Sie nehmen ... “.