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  • 20.12.2019 · Nachricht · Gutachten

    LG Münster: Bagatellgrenze bei 1.000 Euro netto

    | Mit dem LG Münster schwenkt ein weiteres Gericht auf eine höhere als die althergebrachte Bagatellgrenze von 750 Euro als Schwelle zum Schadengutachten ein. Es sieht die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro netto, betont aber, dass das für den Regelfall gilt. Es betont auch, dass die Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem Richtwert rechtfertigen können. |