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  • 26.02.2019 · Nachricht · Gutachten

    Fehlerhaftes Gutachten aufgrund verschwiegenen Vorschadens

    | Hat der Geschädigte den Schadengutachter nicht informiert, dass das Fahrzeug früher einen Unfallschaden erlitten hat, muss der Schädiger die Gutachtenkosten nicht ersetzen, wenn das Schadengutachten deshalb zu unzutreffenden Ergebnissen kommt. So entschied das OLG München. |