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  • 02.09.2015 · Fachbeitrag · Gutachten

    Der Geschädigte muss nicht zum Gutachter fahren

    Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, muss der Geschädigte nicht zum Gutachter fahren, damit in den Gutachtenkosten keine Fahrtkosten entstehen, entschied das AG Günzburg.