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  • 14.07.2016 · Fachbeitrag · Gutachten

    Bagatellgrenze und möglicherweise verdeckte Schäden

    | Ein Schaden von 813,44 Euro netto (968 Euro brutto) ist jedenfalls dann kein Bagatellschaden, der die Erstattung der Gutachtenkosten ausschließt, wenn er so beschrieben ist: Kotflügel hinten links zerkratzt und gebrochen, Heckmittelteil zerkratzt und verfärbt, Pralldämpfer hinten verformt, Befestigungen Grundträger verformt. Denn dann sind von außen nicht sichtbare Teile beschädigt (AG Ulm, Urteil vom 23.6.2016, Az. 1 C 933/15, Abruf-Nr. 187106 , eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |